Schulaufsichtliche Leistungsüberprüfungen bei Privatschulen
Art. 7 Abs. 4 GG gewährleistet unter den dort genannten Voraussetzungen unter Absage an ein staatliches Schulmonopol die Freiheit, Privatschulen zu errichten. Kennzeichnend für die Privatschule ist ein...
View ArticleStaatliche Schulaufsicht über Physiotherapieschulen
Für den Erlass schulaufsichtlicher Verfügungen gegenüber den Trägern von staatlich anerkannten Schulen für Physiotherapie gibt es in Niedersachsen keine Rechtsgrundlage. Jeder Verwaltungsakt, der in...
View ArticleReligionsunterricht in Privatschulen
Die staatliche Schulaufsicht kann die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer privaten Ersatzschule nicht davon abhängig machen, ob dort Religionsunterricht angeboten und...
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